Wie geht es weiter?

Es ist keine Hast angesagt, um in den Genuss der geplanten Eigenheimrente zu kommen. Zunächst einmal muss das Gesetz endgültig beschlossen werden. Damit wird im Sommer 2008 gerechnet. Dabei können natürlich Änderungsvorschläge noch einfließen gegenüber dem derzeitigen Entwurf.
Vorgesehen ist auf jeden Fall, dass das Gesetz rückwirkend zum 01. Januar 2008 gilt. Es reicht auf jeden Fall aus, den Vertrag dann bis Ende 2008 zu schließen, um in den Genuss aller Vorteile zu kommen. Ein überstürztes Handeln ist also nicht notwendig.
Überlegenswert ist es aber, schon einmal bei seiner Bank vorzusprechen und sich eine Garantie geben zu lassen dafür, dass die Tilgung auch riester-fähig ist. Die Banken sind grundsätzlich nicht verpflichtet, rückwirkend die Möglichkeit einer geförderten Tilgung anzubieten. Am besten spricht der Riester-Sparer hierüber mit seinem Bankberater.

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