
|
|
Wohnflächenberechnung und EnergieausweisDer Vermieter einer Immobilie muss heute an deutlich mehr Dinge denken, als es früher der Fall war. Bei einer vermieteten Immobilie müssen einem potentiellen Mieter viele Informationen preisgegeben werden, die sicherlich auch die Entscheidung fördern werden, ob es dann zu einem Vertragsabschluss kommen wird, oder eben nicht. Eine Sache ist der Energieausweis. Denn spiegelt der die Energiekosten wieder, die der Mieter regelmäßig zahlen muss. Und da es erkennbar ist, dass die Kosten für die Energie stetig angestiegen sind, und auch nicht absehbar sein wird, wo das Ende sein wird, stellen viele Mieter die Frage nach dem Ausweis. Daraus ableiten lassen sich Erkenntnisse, wie gut das Gebäude die Energie speichern kann, ob unnötig viel geheizt werden muss, und ob so die Kosten dann nicht höher sind, als sie eigentlich sein müssten. Für einen Vermieteter bedeutet es auch zu erkennen, in welchen Bereichen er durch Sanierungsmaßnahmen eingreifen kann, damit nicht die kostbare Energie verschwendet wird, und so auch mehr Mieter das Objekt ansprechend finden werden. Eine andere sehr wichtige Sache ist in dem Zusammenhang auch die Wohnungsgröße. Denn ist sie nicht nur ein Wert, der eben zeigt, wie viel Platz geboten werden kann. Sie ist vielmehr auch ein Wert für anfallende Kosten, da viele Vermieteter an dieser die Nebenkosten anlehnen werden. Die Wohnflächenberechnung sollte daher zugrunde gelegt werden, denn diese zeigt den tatsächlichen Wert genau an, sodass der Mieter weder zu viel oder noch zu wenig zahlen wird. Für den Fall, dass bei der Angabe der Wohnungsfläche ein Fehler gemacht worden ist, was den Mieter benachteiligen wird, kann dieser die Reduzierung der Nebenkosten fordern und auch schon zurückliegende Zahlungen erstattet bekommen. Auch diese Pflicht sollte der Vermieteter daher aus eigenem Interesse einhalten. |
Wohn-Riester Vorteile von Wohn-Riester Kritik an Wohn-Riester Wie geht es weiter? Hausratversicherungen vergleichen Wohnflächenberechnung & Energieausweis Bauherrnhaftpflicht - Fertighaus |